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Unfallversicherung
Die Unfallversicherung soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und ist Bestandteil der Sozialversicherung.
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind folgende Personengruppen versichert:
bei den pflichtversicherten:
- Beschäftigter
- Kinder die eine Kindertagesstätte besuchen
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Arbeitnehmer
- Landwirte
- Pflegepersonen
- Helfer bei Unglücksfällen
- Helfer im Zivilschutz
- Blutspender
bei den freiwillig versicherten:
- Unternehmer (jedoch gibt es auch hier Ausnahmen)
- Selbständige
- Freiberufler
- mitarbeitende Ehegatten
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