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Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die im Vertrag vereinbarte Deckungssumme, welche oft auf 250.000 Euro je Rechtsschutzfall festgelegt ist, folgende Kosten:
- Anwaltsgebühren des frei wählbaren Rechtsanwaltes
- Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, sofern diese übernommen werden müssen
Auch Strafkautionen welche oft bis 50.000 Euro gelten, werden übernommen um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu bewahren. Bußgelder oder Geldstrafen werden hingegen nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Oftmals besteht eine Art Wartezeit von ungefähr 3 Monaten bis der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung besteht.
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