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Im deutschen Sozialversicherungssystem spricht man bei der Pflegeversicherung von einer umlagefinanzierten Pflichtversicherung. Es wird durch sie ein Kostenanteil der häuslich oder auch stationären Pflege übernommen, sofern ein erheblich erhöhter Bedarf pflegerischer oder auch hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten von Nöten ist.

Betroffen von der Pflegeversicherung sind alle Bundesbürger, welche krankenversichert sind. Man wird automatisch als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkassen in deren Pflegekasse mit aufgenommen auch ohne vorherigen Antrag.

Wenn man sich freiwillig Krankenversichert, kann man zwischen einer sozialen oder privaten Pflegeversicherung wählen, allerdings muss man hier für erst einen gesetzlichen Antrag bei der Krankenkasse stellen.

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