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Motorräder werden bei der Zulaßung ebenso wie ein Auto behandelt und somit sind sie als Kraftfahrzeuge zu versichern. Eine Motorradversicherung ist der Autoversicherung gleich zu setzen und somit eine Kraftfahrzeug - Versicherung.

Um das Zulaßungskennzeichen, für den entsprechenden Zahlungsbezirk für das Motorrad zu erhalten, muß es bei der Zulaßungßtelle angemeldet werden. Man kann die Zulaßung auch saisonal begrenzen und meldet das Motorrad nur für ein paar Monate im Jahr an. Dies ist allerdings nur möglich, sofern das Motorrad auch ordnungsgemäß versichert ist.

Die Haftpflichtversicherung ist für das Motorrad genauso gesetzlich vorgeschrieben vor geschrieben wie bei Autos, da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt.

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