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Haftpflichtversicherung
Der Begriff Haftpflichtversicherung ist im Grunde genommen irreführend da die meisten Haftpflichtversicherungen freiwillig sind. Zwingend sind diese lediglich in den Bereich der vom Gesetzgeber für besonders risikoträchtig eingestuft wird. Dies ist zum Beispiel bei der KFZ Haftpflichtversicherung der Fall da von diesem eine Betriebsgefahr ausgeht. Daher muss eine KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Des weiteren ist wegen der Gefahr, welche beim Gebrauch von Schusswaffen ausgeht, die Jagdpflichtversicherung für Jäger eine Pflichtversicherung. Für Heilberufe, Mediziner und Krankenhäuser sowie für Tierhalter gibt es jedoch keine Pflicht zur Versicherung.
Die Haftpflichtversicherung unterscheidet sich in folgenden Arten:
für private Kunden:
- Privathaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung
- gegen Haftpflichtschäden im Bereich Haus und Grundstücke
- Gewässerschadenhaftpflicht
- Absicherung gegen Folgen von Grundwasserschäden bspw durch Öltanks
- Wassersporthaftpflichtversicherung
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung beruflich verursachter Schäden
- Amtshaftpflichtversicherung oder Diensthaftpflichtversicherung
- Arzthaftung für freiberufliche Ärzte
- freier Architekt oder Bauingenieur
- Rechts- und Steuerberatende Berufe
- als Vormund
diverse Betriebshaftpflichtversicherung
- Gewerbe- und Industriehaftpflicht
- Umwelthaftpflicht
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